Krippengebühren vom 01.09.2020 - 31.08.2021
3 - 4 Std. 159,00 €
4 - 5 Std. 176,00 €
5 - 6 Std. 196,00 €
6 - 7 Std. 217,00 €
7 - 8 Std. 245,00 €
8 - 9 Std. 277,00 €
dazu kommen 10 € Spiel und Getränkegeld im Monat
Kindergartengebühren gültig vom 01.09.2020-31.08.2021
4 - 5 Std. 110,00 € (Abzüglich 100€ vom Land Bayern!)
5 - 6 Std. 121,00 € -"-
6 - 7 Std. 133,00 € -"-
7 - 8 Std. 145,00 € -"-
8 - 9 Std. 159,00 € -"-
mehr als 9 Std. 174,00 € -"-
Dazu kommen im Monat 10 € für Spiel und Getränkegeld
Die Beiträge sind für 12 Monate zu leisten.
Der Beitragszuschuss von staatlicher Seite in Höhe von 100,00 € für jedes Kindergartenkind und alle U3 die noch in diesem Jahr 3 Jahre alt werden! - dies
wird direkt verrechnet.
Das Mittagessen liefert die Diakonie Burghausen.
Die Kosten pro Mahlzeit betragen 3,20 € .
Zur Kostenübernahme benötigen Sie einen Antrag für die Stelle "Bildung und Teilhabe" im Landratsamt Altötting - bitte im Kiga Büro nachfragen!
Es gibt neben dem "normalen Essen" täglich auch die Möglichkeit ohne Schweinefleisch zu bestellen - bitte bei der Essensbestellung berücksichtigen
KRIPPE
- Wohnort Burghausen
- Berufstätigkeit beider Eltern (mit Nachweis des Arbeitgebers des betreuenden
Elternteils)
- Vollendetes erstes Lebensjahr
- Geschwisterkind eines Kindergartenkindes
- Bei gleichen Voraussetzungen mehrerer Bewerber zählt das Anmeldedatum
KINDERGARTEN
- Wohnort Burghausen
- Krippenkinder, die in den Kindergarten wechseln
- Aufnahme von Geschwisterkindern, die sich bereits in der Einrichtung befinden
- Alleinerziehend und berufstätig (mit Nachweis des Arbeitgebers)
- Berufstätigkeit beider Eltern (mit Nachweis des Arbeitgebers des betreuenden
Elternteils)
- Bei gleichen Voraussetzungen mehrerer Bewerber zählt das Alter und Anmeldedatum.
Kinder über 3 Jahren werden bevorzugt behandelt.
- Gruppenstärke soll in allen Gruppen ausgeglichen sein - auch die Anzahl der U3-
Kinder